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Teutonia SuS Waltrop verpflichtet sich, allen Kindern und Jugendlichen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten, in dem sie sich frei entfalten, lernen und sportlich entwickeln können. Dieses Kinderschutz- und Jugendschutzkonzept dient als Leitfaden für Prävention, Information und Intervention im Verein und soll eine Kultur des Hinsehens und Handelns etablieren.
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Verantwortlich für die Umsetzung und Koordination des Kinderschutzkonzepts sind Regina Schubert-Drumann sowie Henri Drumann, die offiziell als Schutzbeauftragte des Vereins benannt wurden. Sie sind zentrale Anlaufstelle für interne Meldungen und koordinieren die Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Bei Verdachtsfällen oder Grenzverletzungen kann der Verein in Abstimmung mit den Schutzbeauftragten auf folgende externe Stellen zurückgreifen: das Jugendamt der Stadt Waltrop, die Schutzbeauftragten des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) oder den Kinderschutzbund Recklinghausen.
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Dieses Konzept gilt für alle Mannschaften und Bereiche des Vereins, in denen Kinder oder Jugendliche aktiv sind, einschließlich Jugend- und Seniorenmannschaften mit minderjährigen Spielern. Es legt verbindliche Grundsätze für den Umgang mit Kindern fest und sorgt dafür, dass sämtliche Mitarbeiter, Trainer und Betreuer die gleichen Standards einhalten.
Um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, verlangt der FC Kray von allen Trainerinnen, Trainern, Betreuerinnen und sonstigen Personen, die regelmäßig mit Kindern in Kontakt stehen, ein erweitertes Führungszeugnis. Neue Trainer müssen dieses Führungszeugnis vor Beginn ihrer Tätigkeit vorlegen, und alle Führungszeugnisse werden alle zwei Jahre erneut geprüft. Die Verwaltung und Kontrolle der Unterlagen erfolgt vertraulich durch die Schutzbeauftragten, Personen mit relevanten Einträgen gemäß § 72a Abs. 1 SGB VIII dürfen nicht eingesetzt werden.
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Teutonia SuS Waltrop bietet regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Prävention von sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport an. Die Teilnahme ist für unsere Trainer und Betreuer verpflichtend, um das Bewusstsein und die Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern zu stärken.
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Für den Krisenfall gelten klare Interventionsleitlinien: Verdachtsfälle oder Grenzverletzungen werden unverzüglich an die Schutzbeauftragten im Verein gemeldet, sachlich und vertraulich dokumentiert und in Abstimmung entschieden, ob externe Stellen (Jugendamt der Stadt Waltrop, die Schutzbeauftragten des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) oder Kinderschutzbund Recklinghausen) eingeschaltet werden.
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Die Inhalte dieses Konzeptes werden allen Mitgliedern, Eltern und Betreuern transparent kommuniziert. Dies erfolgt durch Veröffentlichung auf der Vereinswebsite, Aushang im Vereinsheim sowie Darstellung und Erläuterung bei Trainer- und Elternabenden. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über die Standards des Kinderschutzes informiert sind und diese aktiv mittragen.
Mit der Verabschiedung dieses Konzepts legt unser Vorstand die verbindlichen Grundsätze seines Handelns gegenüber Kindern und Jugendlichen fest und schafft eine gemeinsame Grundlage, um den Verein als sicheren Ort für Sport und persönliche Entwicklung zu gestalten.
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