| Für die Teilnahme am Probetraining der Teutonia SuS 20/58 Waltrop e. V. ist nach den Bestimmungen der Jugendspielordnung die Zustimmung des Vereins, in dem ein Spieler derzeit spielt, zwingend erforderlich. |
| Die Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) legt im §21 Absatz 1 und 2 fest, welche Bestimmungen bei einem Probetraining zu beachten sind: |
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| 1. Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen. |
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| 2. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt. |
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| Wir bitten daher darum, das unten aufgeführte Schreiben mit der Zustimmungserklärung oder ein Alternativschreiben des aktuellen Vereins vom jeweiligen Jugendleiter unterschreiben und abstempeln zu lassen. |
| Diese Zustimmungserklärung ist am Tag des Probetrainings zwingend in Papierform vorzulegen, da die Teilnahme am Training ansonsten nicht erfolgen kann. |
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